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WIR BERATEN SIE GERNE IN ALLEN FRAGEN RUND UM IHRE FOLIEN­VERPACKUNGEN!

Fon: (+49) 07971-3448

Mail: info@schober-verpackungen.de

Unsere AGB

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Biofolien

Biofolien dienen entsprechend ihrer Abbaueigenschaften vor allem als Material für Verpackungen. Biofolien werden aktuell vor allem aufgrund der geringen Menge nicht separat gesammelt und in der Regel über den Restmüll entsorgt. Auch wenn einige Biofolien biologisch abbaubar sind, dürfen sie dennoch nicht in die Biotonne oder den Biomüll, da der biologische Abbau vor allem von PLA nur unter industriellen Bedingungen möglich ist. Optisch unterscheiden sich Biofolien nicht von konventionellen Kunststoffen und eine technische Sortierung findet derzeit nicht statt. Des Weiteren reicht die maximale Verweilzeit von acht Wochen in einer Kompostierungsanlage nicht aus, um den Biokunststoff vollständig verrotten zu lassen. Da Biofolien von der Rücknahme- und Verwertungspflicht befreit sind, werden auch keine Gebühren für den grünen Punkt entrichtet, somit gehören sie auch nicht in die gelbe Tonne oder gelben Sack.


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